Letzte Aktualisierung am: 21. Oktober 2024
Diese Geschäftsbedingungen gelten ab dem 2024-11-01 gezielt für den Endkunden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Die Bedingungen") regeln die Bedingungen für den von Emaldo AB, 559470- 6904, ("Emaldo") oder Emaldo Aps, 43724002, ("Emaldo") gemäß der Vereinbarung zwischen Emaldo und dem Endkunden bereitgestellten Dienst. Das Recht des Endkunden, den Dienst zu nutzen, setzt voraus, dass der Endkunde der Vereinbarung einschließlich dieser Bedingungen zugestimmt hat. Die Parteien werden im Folgenden einzeln als "Partei" und gemeinsam als "Die Parteien" bezeichnet.
1. GEMEINSAM VERWENDETE BEGRIFFE
1.1
Soweit sich aus dem Zusammenhang oder den Umständen nicht eindeutig etwas anderes ergibt, haben die folgenden Wörter und Begriffe die nachstehend angegebene Bedeutung.
1.2
Der Vertrag: Die Vereinbarung zwischen den Parteien, einschließlich dieser Bedingungen und anderer vertraglicher Bestimmungen, bezüglich des Dienstes von Emaldo.
1.3
Netzeigentümer: Das Unternehmen, mit dem der Endkunde einen gültigen Netzanschlussvertrag hat
1.4
Der Endkunde: Die Partei, die den Vertrag mit Emaldo über die Nutzung des Dienstes abgeschlossen hat und Eigentümer der mit dem Dienst verbundenen Ressource ist.
1.5
Der Partner handelt als Unterauftragnehmer von Emaldo, indem er bestimmte Dienstleistungen wie Installation, Wartung, Service und/oder Support im Rahmen eines separaten Unterauftragsvertrags mit Emaldo und im Zusammenhang mit dem Dienst erbringt. Aus Gründen der Klarheit können Partner und Installateur ein und dieselbe Vertragspartei sein.
1.6
Die Dienstleistung: Die vom Endkunden bestellte und in Anspruch genommene Mess- und Kontrolldienstleistung von Emaldo. Eine genauere Beschreibung der Teile der Dienstleistung, die Emaldo dem Endkunden vertragsgemäß zur Verfügung stellt, ist in der Bestellung der Dienstleistung enthalten und wird auf der Website von Emaldo näher beschrieben, zusammen mit anderen Unterlagen, die der Endkunde über die Dienstleistung erhalten hat.
1.7
Hardware: Die Hardware, die Teil der oben genannten Mess- und Steuerausrüstung von Emaldo ist. Die Hardware besteht in der Regel aus einem Computer für die Betriebsüberwachung, die Visualisierung von Energiedaten und/oder die intelligente Steuerung von Ressourcen, die für die Erbringung der Dienstleistung für den Endkunden erforderlich sind.
1.8
Ressource: Die Einrichtung(en) der erneuerbaren Energiequellen, die mit dem Dienst verbunden sind, wie z. B. Batteriespeicher.
1.9
Software: Die Software von Emaldo, die unter anderem für die Erfassung von Messdaten und die Steuerung der Ressource im Rahmen der Erbringung des Dienstes durch Emaldo verwendet wird.
1.10
Bilanzverantwortlicher: Das Unternehmen, das einen gültigen Bilanzkreisvertrag mit dem ÜNB hat, der den Netzanschluss des Endkunden abdeckt.
1.11
Elektrizitätshandelsunternehmen: Das Unternehmen, mit dem der Endkunde einen gültigen Stromhandelsvertrag hat.
1.12
Inbetriebnahme: Der Zeitpunkt, an dem der Dienst dem Endkunden zur Nutzung zur Verfügung steht.
1.13
VPP: Ein virtuelles Kraftwerk (VPP) ist ein System, das mehrere, möglicherweise heterogene, Stromquellen integriert, um Netzstrom zu liefern.
1.14
ISP: Die Ausgleichsperiode (Imbalance Settlement Period, ISP) ist das Zeitfenster, in dem eine Störung im Netz auftritt und der Netzausgleichsdienst aktiviert wird.
1.15
Installateur: Der von Emaldo oder dem Endkunden beauftragte Dienstleister, der die physische Installation der Hardware von Emaldo vornimmt und sicherstellt, dass die Einrichtung den für den Dienst erforderlichen Spezifikationen entspricht.
2. ZUGANG ZUM VERTRAGLICHEN DIENST
2.1
Der Endkunde muss über einen Strom- und Internetzugang verfügen, damit Emaldo die Dienstleistung erbringen kann.
2.2
Für die Installation der Mess- und Regelgeräte von Emaldo sind ein funktionierender Internetanschluss und eine Stromversorgung erforderlich.
2.3
Der Endkunde muss einen kompatiblen Stromvertrag mit einem der jeweils auf der Website von Emaldo angegebenen Stromversorger haben. Netzausgleichsdienste können nur aktiviert werden, wenn die Endkunden sich bei bevorzugten/empfohlenen Stromversorgern angemeldet haben.
2.4
In dem Maße, in dem der Dienst davon ausgeht, dass die Ressource genehmigte Ergebnisse in einer Vorqualifikation von Unterstützungsleistungen erhalten hat, ist eine solche Genehmigung erforderlich, bevor der Endkunde auf den Dienst zugreifen kann. In diesem Fall trägt Emaldo die Verantwortung und die Kosten für die Vorqualifizierung bei TSO.
2.5
Der Endkunde muss Emaldo die erforderliche Vollmacht erteilen, da der Dienst erfordert, dass Emaldo im Namen des Bilanzkreisverantwortlichen, des Stromhandelsunternehmens, des örtlichen Stromnetzes und/oder des Netzeigentümers handelt.
2.6
Eine von Emaldo gesondert erstellte und vom Endkunden unterzeichnete Vollmacht ermächtigt Emaldo, den Endkunden gegenüber dem Bilanzkreisverantwortlichen, dem Stromhandelsunternehmen, dem örtlichen Stromnetz und/oder dem Netzeigentümer zu vertreten. Die Vollmacht beinhaltet auch das Recht für Emaldo, im Namen des Endkunden jederzeit vom Bilanzkreisverantwortlichen eine Entschädigung für die verkaufte Flexibilität des Endkunden zu erhalten, sowie das Recht, im Namen des Endkunden eine Entschädigung von einer anderen Partei wie dem ÜNB und/oder dem Netzeigentümer zu erhalten.
2.7
Die Vollmacht, die der Endkunde unterschreiben muss, wird in der Emaldo-App zur Verfügung gestellt, wenn sich der Endkunde für das Emaldo Grid Rewards-Programm anmeldet.
2.8
Wechselt der Endkunde während der Vertragslaufzeit das Stromhandelsunternehmen und/oder den Bilanzkreisverantwortlichen, so hat er dies Emaldo mitzuteilen und dem neuen Stromhandelsunternehmen und/oder dem neuen Bilanzkreisverantwortlichen ggf. eine neue Vollmacht gemäß dieser Ziffer 3 zu erteilen.
3. NUTZUNG DES DIENSTES
3.1
Durch den Vertrag erhält der Endkunde ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung des vereinbarten Dienstes während der festgelegten Vertragslaufzeit.
3.2
Der Endkunde darf den Dienst oder die über den Dienst bereitgestellten Informationen nicht unter Verletzung von Gesetzen, Vorschriften, behördlichen Bestimmungen, Branchenvereinbarungen oder ähnlichem nutzen.
3.3
Als Endkunde dürfen Sie weder direkt noch indirekt die Produkte, Informationen, das Know-how oder andere Materialien oder Kenntnisse, die Sie für den Dienst erhalten haben, in einer Weise nutzen, die mit den Aktivitäten von Emaldo oder den Wettbewerbern des Dienstes konkurriert. Der Endkunde darf daher keine entsprechenden Geräte, Funktionen, Systeme oder dergleichen mit Hilfe oder unter Verwendung solcher Materialien, Informationen oder Kenntnisse aufbauen. Das Gesagte gilt nun sowohl während der Vertragslaufzeit als auch unbefristet nach Ablauf der Vertragslaufzeit.
3.4
Ein Endkunde, der nach Ansicht von Emaldo gegen die Vertragsbedingungen verstößt, kann für den Zugang zum Dienst gesperrt werden, bis die Angelegenheit untersucht wurde.
3.5
Verletzungen der geistigen Eigentumsrechte von Emaldo sind zu melden und es sind angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um Verletzungen durch den Endkunden zu verhindern.
4. VERFÜGBARKEIT DES SERVICE
4.1
Im Durchschnitt dauert es 3 Monate (Schweden, Finnland) bzw. 2 Monate (Dänemark) bis zur Aktivierung des Netzausgleichsdienstes ab dem Tag, an dem sich die Einheit für Grid Rewards in der Emaldo-App angemeldet hat. Diese 2 oder 3 Monate sind eine Voraussetzung des ÜNB für die Präqualifikation der Sign-up Assets. Emaldo übernimmt die Verantwortung für die Präqualifikation und die Registrierung der Anlage beim ÜNB.
4.2
In Übereinstimmung mit diesen Bedingungen ist der Dienst 24/7/365 für den Endkunden verfügbar.
4.3
Emaldo ist verantwortlich für die Konsolidierung der verfügbaren Kapazität der Endkundeneinheit, den Aufbau von VPP und die Ausschreibung von Ausgleichsleistungen. Es werden nur Online-Einheiten konsolidiert.
4.4
Der Endkunde ist dafür verantwortlich, dass das Emaldo-Produkt mit einer Internetverbindung (online) verbunden bleibt, da Emaldo-Produkte, die offline sind, nicht Teil des Netzausgleichsdienstes für den jeweiligen ausgezeichneten ISP sind und daher keine Auszahlungen für diesen ISP erhalten.
5. LOGIN DETAILS KOMPETENZ
5.1
Wenn der Verdacht besteht, dass sich Unbefugte Zugang zu den Anmeldedaten des Endkunden (Emaldo-App oder Website-Login) verschafft haben, muss der Endkunde Emaldo unverzüglich informieren.
6. AUSZAHLUNG FÜR DEN SERVICE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1
Die Vergütung für den Dienst wird ab dem ersten Tag des Folgemonats gewährt.
6.2
Emaldo hat das Recht, die als Vergütung für den Dienst gezahlten Gebühren zu Beginn eines jeden Quartals auf der Grundlage der im vorangegangenen Quartal erhaltenen Auszahlung zu indexieren.
6.3
Die Auszahlung ist wie folgt aufgeteilt: 70% für den "Endkunden", 10% für den "Installateur" und 20% für BRP/"Emaldo"."
6.4
Der Split wird nach Deckung aller relevanten Kosten für den Betrieb des Dienstes angewendet.
6.5
Die Entschädigung des Endkunden durch den Bilanzkreisverantwortlichen, den ÜNB, den Netzeigentümer und/oder eine andere Partei wird an Emaldo gemeldet, die daraufhin das Recht des Endkunden auf Entschädigung durch den Bilanzkreisverantwortlichen, den ÜNB, den Netzeigentümer und/oder eine andere Partei meldet und auszahlt, nachdem sie das Recht von Emaldo auf Entschädigung gemäß Punkt 6 abgezogen hat.1-6.4 oben.
6.6
Emaldo hat Anspruch auf Entschädigung für die Dienstleistung, und der Endkunde hat Anspruch auf Entschädigung durch den Bilanzmanager, TSO usw.gemäß Punkt 6.5 oben. Jeden Monat stellt Emaldo dem Endkunden eine Selbstfakturierung aus.
6.7
In Übereinstimmung mit Punkt 6.5 ist Emaldo verpflichtet, dem Endkunden die folgende Zahlung zu leisten. Emaldo zahlt die Entschädigung 30 Tage nach Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums (normalerweise monatlich). Nachdem der Bilanzmanager, der ÜNB, der Netzeigentümer und/oder eine andere Partei von Emaldo den Bericht wie oben beschrieben erhalten hat, wird die Entschädigung innerhalb von 30 Tagen an den Endkunden gezahlt. So bedeutet das Gesagte beispielsweise, dass die Ausgleichszahlung von Emaldo an den Endkunden für den Abrechnungszeitraum Juni spätestens am 31. August erfolgen muss.
6.8
Dieser Vertrag über die Auszahlung der Dienstleistung besteht ausschließlich zwischen Emaldo und dem Endkunden. Der Partner ist nicht Teil dieses Vertrages und haftet gegenüber dem Endkunden in keinem Fall für die Provisionen.
7. ACCOUNTING MEANS
7.1
Gemäß Punkt 2.6 ist Emaldo gesetzlich verpflichtet, die im Namen des Endkunden erhaltene Vergütung getrennt zu halten.
8. SUBCONTRACTORS
8.1
Für die Erbringung der Dienstleistung gegenüber dem Endkunden kann Emaldo einen Unterauftragnehmer beauftragen. Beauftragt Emaldo einen Subunternehmer, so haftet das Unternehmen für die Arbeit des Subunternehmers ebenso wie für seine eigene.
9. SERVICE- UND VERTRAGSÄNDERUNGEN
9.1
Wie in der Vereinbarung angegeben, behält sich Emaldo das Recht vor, den Inhalt des Dienstes bei Bedarf anzupassen, z.B. im Falle von Änderungen von Gesetzen, Verordnungen, Rechtsprechung, Gerichts-/Behördenentscheidungen. Eine Änderung des Inhalts des Dienstes kann es auch erforderlich machen, dass Emaldo die Bedingungen des Vertrags anpasst. Wenn die Vertragsbedingungen von Emaldo und einer anderen Partei, wie dem Bilanzkreisverantwortlichen, dem ÜNB oder dem Netzeigentümer, geändert werden und sich die Änderungen auf den Inhalt des Vertrags auswirken, hat Emaldo das Recht, die Bedingungen zu ändern.
10. VERMARKTUNGSAKTIVITÄTEN
10.1
Für Marketing- und Forschungszwecke hat Emaldo die Erlaubnis, die Daten der Endkundenressourcen anonym zu verwenden.
11. PERSONAL INFORMATION
11.1
Während der Nutzung des Dienstes durch den Endkunden und der Bereitstellung des Dienstes durch Emaldo kann Emaldo personenbezogene Daten des Endkunden erfassen und verarbeiten, einschließlich Name, Adresse, Kontaktinformationen, Anlagen-ID und Informationen zum Strom-/Energieverbrauch. In Übereinstimmung mit der Vereinbarung kann Emaldo auch Kontaktinformationen von potenziellen Mitarbeitern und Beratern des Endkunden verarbeiten. Es liegt daher in der Verantwortung des Endkunden, die zuständigen Mitarbeiter und Berater über diese Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren.
11.2
Die von Emaldo verarbeiteten Daten unterliegen der Datenschutzverordnung und allen anderen Gesetzen, Rechtspraktiken und allgemeinen Hinweisen, die für Emaldo in Bezug auf personenbezogene Daten zu einem bestimmten Zeitpunkt gelten können. Eine Kopie der Datenschutzbestimmungen von Emaldo finden Sie auf der Website des Unternehmens unter https://emaldo.com.
12. RELEVANTE INFORMATIONEN ÜBER RESSOURCEN
12.1
Detaillierte Informationen über die genaue Position der Ressourcen werden nur an Unterauftragnehmer und andere Akteure weitergegeben, die den Dienst für Emaldo erbringen müssen.
12.2
In den Fällen, in denen Emaldo aufgrund einer gerichtlichen/behördlichen Entscheidung, eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer gleichwertigen Maßnahme zur Offenlegung der Informationen verpflichtet ist, gilt das eben Gesagte nicht.
13. SERVICE UNTERSTÜTZUNG UND FEHLER
13.1
Wenn ein Fehler in der Dienstleistung auftritt, muss der Endkunde den Fehler bei dem von Emaldo beauftragten Partner melden, bei dem er sein Interesse angemeldet, die Dienstleistung von Emaldo bestellt und installiert hat. Darüber hinaus gelten auch Fragen des Endkunden zum Service und zur Garantie.
13.2
Um Unklarheiten zu vermeiden, hat Emaldo einen Partner damit beauftragt, den First-Line-Support für den Dienst zu leisten. Bei allen Fragen in Bezug auf Support, Garantie oder Fehler des Dienstes sollte sich der Endkunde an den Partner wenden, mit dem er sich während der Installation beraten hat.
13.3
Die folgenden Gründe können verhindern, dass der Endkunde eine Fehlerbehebung erhält:
A. Fahrlässige Handlungen des Endkunden oder Verstöße gegen diese Bedingungen sind nicht auf Emaldo zurückzuführen, oder
B. Umstände, die außerhalb der Kontrolle von Emaldo oder der von Emaldo eingesetzten Partner liegen.
14. HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE IM FALL DER NICHTVERFÜGBARKEIT
14.1
Es liegt in der Verantwortung von Emaldo, alle Gebühren zu übernehmen, die dem Bilanzmanager und/oder dem TSO im Falle der Nichtverfügbarkeit der Unterstützungsdienste entstehen. Indirekte Kosten, wie z. B. verlorene Gebote, Kosten für den Rückkauf von Geboten und Probleme mit der Online-Verbindung des Endkunden während der Erbringung der Dienstleistung, sind ausgeschlossen.
14.2
Zur Klarstellung: Die oben genannten Gebühren, die sich aus der Nichtverfügbarkeit der Unterstützungsdienste ergeben, sind von Emaldo unabhängig von den Angaben unter Punkt 15 zu zahlen.
14.3
Emaldo ist ausschließlich dafür verantwortlich, die Daten der Endkundenressourcen für diese Zwecke entsprechend zu verwenden. Der Partner haftet daher in keinem Fall für etwaige Beschwerden des Endkunden über diese Art von Marketingaktivitäten.
15. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
15.1
Jede Partei haftet für Schäden, die durch Fahrlässigkeit der anderen Partei verursacht wurden.
15.2
Emaldo übernimmt keine Haftung für etwaige Folgeschäden.
15.3
Es besteht keine Haftung von Emaldo für indirekte oder reine Vermögensschäden.
15.4
Emaldo haftet nicht für Unterbrechungen, Verzögerungen oder Schäden bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn diese Ereignisse auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb des Einflussbereichs von Emaldo oder der von ihm beauftragten Partner liegen. Zu diesen Umständen zählen unter anderem Datenschutzverletzungen, Datensabotage, Geräteausfälle (mit Ausnahme der Produkte von Emaldo), behördliche Maßnahmen oder Unterlassungen, Sanktionen, Sabotage, Streiks, Arbeitskämpfe, Aufstände, Kriege, Feindseligkeiten oder kriegsähnliche Handlungen, Invasionen, Revolutionen, Militärputsche, Mobilisierungen, unerwartete militärische Einberufungen, Terrorismus, der Einsatz nuklearer, chemische oder biologische Massenvernichtungswaffen, Epidemien, Pandemien, Virenausbrüche, Naturkatastrophen, Unwetter, Unfälle, Brände, Explosionen, Devisenbeschränkungen, neue oder geänderte Gesetze, Stromausfälle oder Unterbrechungen oder Verzögerungen bei externen Netzwerken, Mobilfunk-, Telefon- oder Internetverbindungen oder anderen Einrichtungen, die für die Bereitstellung des Dienstes durch Maldo unerlässlich sind.
15.5
Sollten Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Emaldo liegen, Emaldo daran hindern oder es erheblich erschweren, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, so ist Emaldo von diesen Verpflichtungen und den mit der Nichterfüllung verbundenen Vertragsstrafen befreit. Sollte sich Emaldo auf diese Ausnahmeregelung im Sinne von Artikel 15 berufen wollen, muss sie den Endkunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Sollten diese Umstände länger als einen Monat andauern, behält sich Emaldo das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
15.6
Emaldo haftet für die Daten, über die Emaldo verfügt, ausschließlich im Rahmen der Verantwortlichkeiten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung. Der Partner übernimmt keine Haftung für die Daten, die Emaldo sammelt, besitzt und/oder verwendet.
16. KÜNDIGUNGSBEDINGUNGEN
16.1
Es gilt eine gegenseitige Kündigungsfrist von drei (3) Wochen, innerhalb derer das Abkommen nach seiner Unterzeichnung und bis auf weiteres wirksam wird.
16.2
Es ist notwendig, die Grid Rewards-Vereinbarung zu beenden, indem Sie die Funktion "Beenden" in der Emaldo-App ausfüllen.
16.3
In folgenden Fällen kann eine Partei den Vertrag sofort kündigen:
A. für den Fall, dass die andere Vertragspartei ihren Verpflichtungen aus dem Abkommen in erheblichem Maße nicht nachkommt und nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung zur Korrektur Abhilfe schafft,
B. wenn die andere Partei in Konkurs geht oder auf andere Weise nicht in der Lage ist, ihren Verpflichtungen nachzukommen, oder
C. während der Präqualifikation, wenn die Ressource nicht zugelassen wird und dies für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist.
16.4
Die Vereinbarung kann von Emaldo auch sofort gekündigt werden, wenn:
A. Unzureichende Funktionalität der Ressource führt zu Nichtverfügbarkeit und Unterbrechungen bei der Erbringung von Unterstützungsdiensten und/oder der Frequenzregelung für den ÜNB,
B. wenn Klausel 15.5 erfüllt ist, ist ein Abbruch möglich, oder
C. Endkunden beginnen oder führen Aktivitäten durch, die mit Emaldo konkurrieren.
16.5
Dieser Vertrag beendet die Rechte und Pflichten der Parteien, einschließlich des Rechts des Endkunden, den Dienst zu nutzen, und der Möglichkeit, über den Dienst eine Vergütung zu erhalten. Im Rahmen der Zusammenarbeit von Emaldo mit seinen Partnern ist sich der Endkunde auch bewusst, dass die von Emaldo bei den Ressourcen des Endkunden eingerichtete Hardware demontiert und deinstalliert werden kann, wenn die Bedingungen erfüllt sind.
16.6
Zusätzlich zu dem oben Gesagten kann der Endkunde gemäß dem geltenden Recht den Vertrag bis zur Kündigung mit einer bestimmten Frist kündigen.
17. NACH Beendigung des Dienstes
17.1
Zu statistischen Zwecken ist Emaldo berechtigt, die im Rahmen des Dienstes erstellten Statistiken und Verbrauchsdaten ohne Einschränkungen zu speichern.
17.2
Bei Beendigung des Vertrages gelten zusätzlich zu den Bestimmungen in dieser Ziffer 17 die Ziffern 3.3, 10, 15 und 19 gelten weiterhin.
18. ASSIGNMENT
18.1
Das Abkommen kann von keiner der Vertragsparteien ohne Zustimmung der anderen Vertragspartei abgetreten werden. Die Vereinbarung kann jedoch auf jedes Unternehmen der Maldo-Gruppe übertragen werden.
19. DISPUTES
19.1
Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, werden in erster Linie durch Verhandlungen zwischen Emaldo und dem Endkunden beigelegt.